top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
 

Changing Works Wenning & Partner

beratende Betriebswirte, nachfolgend Berater genannt:

§ 1 Geltungsbereich

​

1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte ( Beratung/Consulting/Coaching/Moderation/ Schulungen/Workshops zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer

(Changing Works) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

​

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

​

§ 2 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung


1. Alle Forderungen werden 30 Tage nach Rechnungsstellung fällig und sind
sofort ohne Abzüge zahlbar. Da es sich insofern um einen Fall des § 286 Abs. 2,
Nr. 2. BGB handelt, kommt der Auftraggeber bei nicht fristgerechter Zahlung
automatisch, das heißt ohne Mahnung, in Verzug. Die gesetzliche
Umsatzsteuer ist allen Preisangaben hinzuzurechnen und wird in der Rechnung
gesondert ausgewiesen.

​

2. Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers (Changing Works) vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.

​

​

§ 3 Ausfall und Verhinderung


Der Auftraggeber kann jederzeit vor Beginn vereinbarter Veranstaltungen
(Schulungen, Workshops, Moderation, Coaching) diese Termine schriftlich
oder per Email absagen. Es fallen in diesem Fall aber Stornogebühren von bis
zu 100 % des vereinbarten Honorars an. Die Höhe der Stornogebühren richtet
sich danach, wie kurzfristig die Veranstaltung vom Auftraggeber abgesagt
wurde. Der Auftraggeber ist pauschal zur Zahlung der folgenden Stornokosten
verpflichtet:


a) bis 30 Arbeitstage vor dem Termin keine Stornogebühr
b) bis 14 Arbeitstage vor dem Termin 40 % des vereinbarten Honorars
c) weniger als 14 Arbeitstage vor dem Termin: 75 % des vereinbarten Honorars
d) bei Absage des Termins bis 72 Stunden oder kürzer vor dem Termin 100% des vereinbarten Honorars.

​

§ 4 Haftung


1. Der Berater haftet dem Auftraggeber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund,
für von ihm bzw. seinen Mitarbeiter/innen und/oder Erfüllungsgehilfen
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
2. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit übernimmt der Berater für von ihm,
seinen Mitarbeiter/innen und/oder Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten und nur für vertragstypische vorhersehbare
Schäden sowie im Falle der schuldhaften Verursachung von Körperschäden.
Im Übrigen wird die Haftung ausgeschlossen.

​

§ 5 Treuepflicht


1. Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich
unverzüglich über sämtliche Umstände, die im Verlauf der Projektausführung
entstehen und die Bearbeitung beeinflussen könnten.


2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von 12 Monaten nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Auftragnehmer (Berater) zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der Auftragnehmer (Changing Works) anbietet. Unter den Begriff der „keine wie immer gearteten Geschäftsbeziehung“ fallen auch freiberufliche bzw. selbständige Tätigkeiten. Bei Verstoß wird eine Vertragsstrafe gemäß § 8.1 ausgelöst.

​

§ 6 Schweigepflicht, Datenschutz


1. Der Berater verpflichtet sich zur Wahrung sämtlicher Geschäfts- und
Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers und zur Einhaltung der gesetzlichen
Datenschutzbestimmungen. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung
des Auftrags beschäftigte Dritte bedarf der schriftlichen Einwilligung des
Auftraggebers. Der Berater verpflichtet alle von ihm zur Durchführung des
Auftrags eingesetzten Personen entsprechend auf die Einhaltung dieser
Vorschriften.


2. Der Berater ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die
ihm anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der
Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu
lassen.

​

§ 7 Schutz des geistigen Eigentums des Beraters


1. Sämtliche seitens des Beraters gefertigten Berichte, Auswertungen, Entwürfe,
Berechnungen, Zeichnungen etc. sind und bleiben geistiges Eigentum des Beraters und dürfen seitens des Auftraggebers nur für die vertraglich
vereinbarten Zwecke verwandt werden und nur mit ausdrücklicher schriftlicher
Zustimmung des Beraters an Dritte herausgeben bzw. diesen bekannt
gemacht werden oder publiziert werden.


2. Sollte der Auftraggeber die Beratungsdienstleistungen auch für verbundene
Unternehmen nutzen wollen, so benötigt er hierfür vorab die schriftliche
Zustimmung des Beraters, die dieser auch ohne Angabe von Gründen
verweigern kann. Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt der
Berater Urheber. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen ein durch die
vorgenannten Bestimmungen eingeschränktes, im Übrigen zeitlich und örtlich
unbeschränktes, unwiderrufliches, ausschließliches und nicht übertragbares
Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.


3. Bei einem Verstoß gegen § 7.1 und 7.2  wird eine Vertragsstrafe gem. § 8 ausgelöst.

​

§ 8 Vertragsstrafe
1. Im Falle des Verstoßes gegen § 5.2 / 6.1 verpflichtet sich die rechtsverletzende
Partei an die rechtstreue Partei eine Vertragsstrafe in Höhe von 50.000 € zu
entrichten.


2. Im Falle des Verstoßes gegen § 6.1 verpflichtet sich der
Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 € für jeden
Fall der Zuwiderhandlung.


3. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

​

§ 9 Sonstiges
1. Für alle Rechte aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
2. Alle Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Auftragsbedingungen
bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
3. Sind oder werden Vorschriften dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so
werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien
verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften unverzüglich durch wirksame zu ersetzen.
4. Gerichtsstand ist Ibbenbüren.

 

bottom of page